Hinweis nach dem Batteriegesetz (§ 18 BattG)

Gemäß §18 Batteriegesetz sind wir als Händler verpflichtet, Sie wie folgt zu informieren:

Sie sind als Endverbraucher gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet,
wobei sie weder nach Batterietyp noch nach Hersteller oder Verkäufer unterscheiden müssen.

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden.

Batterien können nach Gebrauch bei uns zurückgeben werden.
Sie können die Batterien auch an den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
dafür eingerichteten Rücknahmestellen oder auch im Handel vor Ort zurückgeben.

Gern werden wir Ihnen eine für Sie gut erreichbare Annahmestelle nennen.
Ihre Fahrtkosten dorthin können wir Ihnen leider nicht ersetzen.
 

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen versehen,
bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb)
des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls

1. Cd steht für Cadmium
2. Hg steht für Quecksilber
3. Pb steht für Blei